| Freiwilliges Soziales Jahr |
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Ausprobieren, orientieren, helfen, lernen, verdienen, bewerben, berichten, den Sprung in das Leben wagen. Ein Jahr als Helferin oder Helfer in einer sozialen Einrichtung, zwischen 16 und 26 Jahren, zwischen Schule und Beruf. Eine Zeit für Erlebnisse und Entscheidungen, für Erfahrungen und Perspektiven. Das ist das Freiwillige Soziale Jahr beim ASB Kreisverband Peine.
Du weißt noch nicht, was Du nach der Schule machen willst? Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Orientierungs- und Bildungsjahr für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Es kann zeigen, wo es zukünftig lang gehen kann und bereitet auf das Berufsleben vor. Es verknüpft selbstbezogene Motive der persönlichen und beruflichen Orientierung mit dem Einsatz für hilfsbedürftige Menschen.
Dabei sind Wochenend- oder Schichtdienste möglich. Im Übrigen finden für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung. Einen besonderen Wert legt der ASB auf die pädagogische Betreuung und Begleitung der freiwilligen Jugendlichen, die sich auf der Schwelle zum Erwachsenwerden in einer Phase des Umbruchs und Neuanfangs befinden. Feste Bestandteile des Freiwilligen Sozialen Jahres sind zudem, bezogen auf eine zwölfmonatige Dienstzeit, 25 Seminartage. Neben Arbeitsfelderkundungen, Persönlichkeitsbildung und dem Erwerb von sozialen Kompetenzen spielen hier die Begegnung mit Gleichgesinnten und der Erfahrungsaustausch eine große Rolle. Die FSJler lernen für den späteren Beruf und das Leben. Sie erhalten neue Einblicke in ihre Fähigkeiten und persönlichen Grenzen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über die Dauer und Tätigkeit hat einen großen Wert für die Zukunft denn viele Arbeitgeber schätzen die Erfahrungen und Qualifikationen die sich in einem FSJ erwerben lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das FSJ sogar als Vorpraktikum für zahlreiche pädagogische Studiengänge oder Ausbildungsberufe und wird von den Hochschulen und Universitäten als Wartezeit berücksichtigt. Für ihre Tätigkeit als FSJler erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld und je nach Absprache mit der Einsatzstelle Verpflegung und Unterkunft oder einen Zuschuss dazu. Darüber hinaus sind FSJler während ihrer Dienstzeit sozialversichert und haben Anspruch auf alle staatlichen Leistungen, die auch Auszubildenden und Studenten gewährt werden, z. B. Kindergeld, Waisenrente, Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr und bei der Deutschen Bahn AG oder Wohngeld. Die Vorlage einer Bescheinigung über das FSJ, die den Freiwilligen zu Beginn ihrer Dienstzeit ausgehändigt wird, kann schließlich dabei helfen ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Kinos oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu bekommen. Ein offizieller Anspruch darauf besteht aber nicht.
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